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   BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 73.81   

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https://dejure.org/1982,1689
BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 73.81 (https://dejure.org/1982,1689)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1982 - 8 C 73.81 (https://dejure.org/1982,1689)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1982 - 8 C 73.81 (https://dejure.org/1982,1689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einberufung - Wahl der Dienststelle - Einberufungsbehörde - Ermessensspielraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 73
  • DÖV 1983, 520
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 73.81
    Die Gründe für die von ihr vorgenommene Gewichtung der beiderseitigen Interessen hat sie im Verwaltungsstreitverfahren rechtlich bedenkenfrei dahin erläutert und ergänzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1965 - BVerwG II C 3.63 - BVerwGE 22, 215 [218]), daß die Besetzung der Stelle an der Sonderschule wegen der dort zu erfüllenden besonderen Aufgaben Vorrang vor der Besetzung anderer Zivildienststellen habe und daß wegen des Mangels an Zivildienstpflichtigen in der Region G. hier Dienstpflichtige aus dem Raum Frankfurt-Wiesbaden eingesetzt werden müßten, um einen annähernden Ausgleich bei der Besetzung der Stellen zu erreichen.
  • BVerwG, 07.12.1982 - 8 C 11.82

    Kostenentscheidung nach Erklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache für

    Allerdings geht das angefochtene Urteil zutreffend davon aus, daß die Entscheidung über die Anregung eines Dienstpflichtigen, zu einer von ihm gewählten Dienststelle einberufen zu werden, gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 ZDG nur dann in das Ermessen der Einberufungsbehörde gestellt ist, wenn dienstliche Belange es gestatten, der Anregung zu entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 73.81 -).

    Der erkennende Senat hat in dem bereits erwähnten Urteil vom 19. Februar 1982 (a.a.O.) betont, daß der Gesetzgeber der Einberufungsbehörde bei der pflichtgemäßen Entscheidung über eine Anregung gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 ZDG einen weiten Ermessensspielraum eingeräumt hat.

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 85.82

    Ausstattung mit klinischen Behandlungseinheiten - Zahnerhaltungskunde -

    Der Senat hat zwar unter Bezug auf das Gebot erschöpfender Kapazitätsausnutzung die Zulassungserheblichkeit einer die Personalkapazität in Maßen übersteigenden Kapazität der Sachausstattung wegen der Unsicherheiten gebilligt, die bei Erlaß der KapVO III für den Bereich der Zahnmedizin mit einer allein an der Personalkapazität ausgerichteten Berechnung verbunden waren (BVerwGE 57, 112 [BVerwG 01.12.1978 - 7 C 54/77]; 65, 76 [BVerwG 19.02.1982 - 8 C 73/81]).
  • BVerwG, 21.01.1986 - 7 B 1.82
    Daran ändert es nichts, daß sich im zeitlichen Geltungsbereich der KapVO III bundesrechtlich eine höhere Kapazität der Sachausstattung gegen die rechnerisch niedrigere Kapazität der Personalausstattung - in gewissen Grenzen - durchsetzen und so der kapazitätsgünstigere Parameter den Ausschlag geben konnte (BVerwGE 57, 112 [BVerwG 01.12.1978 - 7 C 54/77]; 65, 76 [BVerwG 19.02.1982 - 8 C 73/81]).
  • BVerwG, 19.11.1984 - 8 CB 96.84

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Im Rahmen des ihr insoweit eingeräumten (weiten) Ermessens "genügt die Einberufungsbehörde regelmäßig ihrer Pflicht, wenn sie die Dringlichkeit des Bedarfs einer Dienststelle (§ 3 ZDG) mit der individuellen Zumutbarkeit dieses Einsatzes für den Dienstpflichtigen vergleicht" (Urteil vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 73.81 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 7 S. 10 ).
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